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Recht & Compliance28. Oktober 2026•6 Min. Lesezeit•F-Gas Kat. I Fachbeitrag

Digitales Prüfbuch & F-Gas-Verordnung (EU 2024/573): So vermeiden Betreiber Haftungsrisiken bei Kälteanlagen

Bei einer Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat oder im Zuge der wiederkehrenden Betriebsanlagenprüfung nach § 82b GewO entscheidet oft ein einziges Dokument über Rechtssicherheit oder empfindliche Verwaltungsstrafen: das lückenlos geführte Anlagen- und Prüfbuch Ihrer Kälte- und Klimasysteme.

Zertifizierter HERZOG Kältetechniker bei der digitalen Dichtigkeitsprüfung und Prüfbuch-Dokumentation
EU-Verordnung 2024/573KAV § 23 KonformQR-Asset-Tagging

1. Warum Papier-Ordner im Technikraum zum Geschäftsrisiko werden

In vielen österreichischen Industriebetrieben, Handelsfilialen und Bürokomplexen sieht die Realität im Technikraum noch immer ähnlich aus: Auf dem Schaltschrank der Kälteanlage liegt ein vergilbter Ringordner oder ein zerknittertes Prüfbuch in Papierform. Durchschläge von Wartungsberichten fehlen, Kältemittel-Nachfüllmengen wurden nur handschriftlich notiert und bei mehreren Standorten weiß die zentrale Haustechnik oft nicht, wann die nächste gesetzliche Dichtheitsprüfung fällig ist.

Was früher als bloßer Formfehler abgetan wurde, wird unter der verschärften EU-F-Gase-Verordnung 2024/573 sowie dem österreichischen Umwelt- und Arbeitnehmerschutzrecht streng geahndet. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation liegt rechtlich immer beim Anlagenbetreiber (Geschäftsführung bzw. bestellter verantwortlicher Beauftragter nach § 9 VStG).

> 1,5 kg
KAV § 23 Grenze
Gesetzliche Prüfbuchpflicht in Österreich unabhängig vom GWP
ab 5 t
CO₂-Äquivalent
Pflicht zur periodischen Dichtheitskontrolle nach EU 2024/573
5 Jahre
Archivierungspflicht
Lückenloser Nachweis aller Kältemittelbewegungen & Prüfungen

2. KAV § 23 vs. EU-F-Gase-Verordnung: Zwei Gesetze, eine Pflicht

Ein häufiges Missverständnis in der Praxis betrifft die Frage, ab welcher Anlagengröße überhaupt ein Prüfbuch und wiederkehrende Prüfungen vorgeschrieben sind. In Österreich greifen hier zwei unterschiedliche Rechtsnormen ineinander:

A. Österreichische Kälteanlagenverordnung (KAV § 1 & § 23)

Nach nationalem Recht gilt für jede gewerblich genutzte Kälteanlage, Klimaanlage oder Wärmepumpe mit einem Kältemittel-Füllgewicht von mehr als 1,5 Kilogramm:

  • Nach der Aufstellung (und vor der ersten Inbetriebnahme) sowie nach jeder wesentlichen Änderung muss eine Abnahmeprüfung durchgeführt werden.
  • Anschließend ist die Anlage mindestens einmal jährlich durch eine fachkundige, zertifizierte Person auf ihren betriebssicheren Zustand zu prüfen.
  • Sämtliche Prüfbefunde müssen in einem anlagenspezifischen Prüfbuch dokumentiert werden.

B. Europäische F-Gase-Verordnung (EU 2024/573)

Auf EU-Ebene bemisst sich das Prüfintervall für teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (H-FKW) nach dem Treibhauspotenzial (Global Warming Potential, GWP) der Füllmenge – ausgedrückt in Tonnen CO₂-Äquivalent:

t CO₂-Äquivalent = (Kältemittelfüllmenge in kg × GWP-Wert) / 1.000

Zusätzlich hat die Novelle EU 2024/573 erstmals auch eigenständige Prüfintervalle für bestimmte HFO-Kältemittel (ungesättigte teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, z. B. R1234ze oder R1234yf) ab 1 Kilogramm Füllmenge eingeführt, selbst wenn deren rechnerischer GWP-Wert unter 1 liegt.

3. Referenztabelle: Wann muss Ihre Anlage geprüft werden?

Die folgende Übersicht zeigt für die gängigsten Kältemittel in Gewerbe und Industrie, ab welcher Füllmenge die 5-Tonnen- bzw. 50-Tonnen-Schwelle erreicht wird und welche Intervalle zwingend einzuhalten sind:

KältemittelTyp / SicherheitsklasseGWP-WertSchwellenwert 5 t CO₂-Äq (Prüfung alle 12 Monate*)Schwellenwert 50 t CO₂-Äq (Prüfung alle 6 Monate*)
R404A / R507AH-FKW / A1 (Altbestand)3.922ab 1,27 kgab 12,75 kg
R410AH-FKW / A1 (Bestands-VRV)2.088ab 2,40 kgab 23,95 kg
R134aH-FKW / A1 (Kaltwassersätze)1.430ab 3,50 kgab 34,97 kg
R448A / R449AH-FKW-HFO-Blend / A11.387 / 1.397ab 3,60 kgab 35,80 kg
R32H-FKW / A2L (Split / Chiller)675ab 7,41 kg (KAV ab 1,5 kg!)ab 74,07 kg
R290 (Propan)Natürlich / A33Keine F-Gas-Quote (KAV § 23 ab 1,5 kg!)Sicherheitsprüfung gem. EN 378 / KAV
R744 (CO₂)Natürlich / A11Keine F-Gas-Quote (KAV § 23 ab 1,5 kg!)Druckgeräte- & KAV-Prüfung
*Wichtiger Hinweis zu Leckage-Erkennungssystemen: Ist ein zertifiziertes, fest installiertes automatisches Leckage-Erkennungssystem verbaut, verdoppelt sich das F-Gas-Prüfintervall (z. B. von 12 auf 24 Monate bzw. von 6 auf 12 Monate). Ab 500 t CO₂-Äq ist ein solches System gesetzlich verpflichtend (Prüfintervall dann alle 6 statt 3 Monate). Die jährliche Sicherheitspflicht nach österreichischer KAV § 23 bleibt davon jedoch unberührt!

4. Was muss im digitalen Anlagenbuch zwingend dokumentiert sein?

Damit ein Prüfbuch einer Überprüfung durch die Gewerbebehörde, das Arbeitsinspektorat oder ein ISO-50001-/IFS-Food-Audit standhält, müssen für jeden einzelnen Kältekreislauf folgende Stammdaten und Bewegungsdaten hinterlegt sein:

  1. Eindeutige Anlagen-Identifikation: Standort, Aufstellungsraum, Betreiber, Hersteller, Baujahr, Seriennummer, Kältemitteltyp, exakte Füllmenge in Kilogramm und berechnetes CO₂-Äquivalent.
  2. Lückenlose Kältemittel-Mengenbilanz: Jede Nachfüllung (inklusive Flaschencharge und Hinweis, ob Neuware oder aufgearbeitetes/recyceltes Kältemittel verwendet wurde) sowie jede abgesaugte und entsorgte Menge.
  3. Dichtheitsbefund & Reparaturpflicht: Wird eine Leckage festgestellt, schreibt EU 2024/573 eine unverzügliche Reparatur (spätestens binnen 14 Tagen) sowie eine verpflichtende Nachprüfung innerhalb eines Monats (frühestens nach 24 Stunden Betriebszeit) vor.
  4. Betriebsmesswerte & Sicherheitsorgane: Verdampfungs- und Verflüssigungsdrücke, Überhitzung, Unterkühlung, Stromaufnahme der Verdichter sowie die Funktionsprüfung von Hochdruckpressostaten, Sicherheitsventilen und Gaswarnsensoren.
  5. Zertifikatsnummer des Prüfers: Name des Fachbetriebs und persönliche F-Gas-Zertifikatsnummer (Kategorie I) des ausführenden Kältetechnikers mit Zeitstempel und digitaler Signatur.

5. Der HERZOG Standard: QR-Code scannen, Rechtssicherheit abrufen

Um unseren B2B-Kunden den administrativen Aufwand vollständig abzunehmen, stattet HERZOG jede betreute Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlage mit einem widerstandsfähigen QR-Asset-Tag aus und führt sämtliche Aufzeichnungen im digitalen HERZOG Portal.

  • Kein Suchen bei Behördenkontrollen: Ein Scan des QR-Codes an der Anlage oder ein Blick ins Kundenportal genügt, um das vollständige, rechtskonforme PDF-Prüfbuch nach KAV § 23 und EU 2024/573 vorzulegen.
  • Standortübergreifende Transparenz (n:1 Anlagen-Mapping): Egal ob Sie eine einzelne Produktionshalle in der Steiermark oder 80 Filialstandorte in ganz Österreich verantworten – Sie sehen auf Knopfdruck alle Anlagen, Kältemittelfüllmengen und anstehenden Prüftermine.
  • Automatisches Fristen-Monitoring: Unser System berechnet die gesetzlichen Prüfintervalle automatisch und disponiert unsere Kältetechniker rechtzeitig, bevor eine Frist abläuft.

Fazit: Compliance auf Autopilot stellen

Die gesetzlichen Vorgaben rund um F-Gase, HFO-Kältemittel und die österreichische Kälteanlagenverordnung sind für Anlagenbetreiber im Tagesgeschäft kaum noch nebenbei zu überblicken. Mit einem zertifizierten Kältefachbetrieb und einem digitalen Prüfbuch verwandeln Sie ein unkalkulierbares Haftungsrisiko in einen vollautomatischen, revisionssicheren Prozess.

Sind Ihre Anlagenbücher zu 100 % behördlich wasserdicht?

Wir übernehmen die Bestandsaufnahme Ihrer Kälte- und Klimaanlagen, führen die gesetzliche Dichtheitsprüfung nach EU 2024/573 & KAV § 23 durch und richten Ihr digitales Anlagenbuch ein.